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Der «Code Noir»

In 60 Artikeln legt der unter Finanzminister Jean-Baptiste Colbert entworfene und 1685 erstmals publizierte «Code Noir» einen ganzen Katalog von Rechten und vor allem auch Pflichten der Sklaven in den französischen Kolonien fest. Zum Beispiel heisst es da:

 

  • Sklaven müssen römisch-katholisch getauft sein.
  • Verheiratete freie Männer, die ein Kind mit einer Sklavin haben, werden mit einem Bussgeld belegt.
  • Kinder von verheirateten Sklaven sind ebenfalls Sklaven, sie gehören dem Herrn der Mutter.
  • Kinder von einem männlichen Sklaven und einer freien Frau sind frei.
  • Sklaven dürfen kein Zuckerrohr verkaufen, auch nicht mit Erlaubnis ihres Herrn.
  • Sklaven dürfen vor Gericht nicht als Partei auftreten.
  • Entflohenen Sklaven werden beim ersten Mal die Ohren abgeschnitten. Beim zweiten Mal wird ihnen die Achillessehne durchtrennt. Beim dritten Mal werden sie hingerichtet.
  • Herren dürfen Sklaven in Ketten legen und schlagen, sie dürfen sie jedoch nicht foltern.
  • Herren, die einen Sklaven töten, werden bestraft.
  • Sklaven können nicht verpfändet werden, beim Tod eines Herrn werden sie gleichmässig auf die Erben verteilt.
  • Freigelassene Sklaven haben dieselben Rechte wie die französischen Untertanen in den Kolonien.

Deckblatt des «Code Noir» in einer Ausgabe von 1743.

First Publication: 4-2007

Modifications: 24-2-2009